Wie die Höfeordnung Einfluss auf das Familienleben nimmt.

Meine Kundin ist hin und her gerissen. Sie ist traurig und zugleich voller Vorfreude, hat ein schlechtes Gewissen und ist gleichzeitig sehr sicher, dass sie den richtigen Weg geht. Seit ihrer Geburt vor 39 Jahren wird Corinna als die Hoferbin angesehen, vor über 20 Jahren hat sie sich mit ihrer Berufswahl für die Rolle der zukünftigen Hofeigentümerin entschieden.

Ein Hofvermerk im Grundbuch ihrer Gemeinde in Schleswig-Holstein bewirkt, dass die Höfeordnung als Sondererbrecht greift: der landwirtschaftliche Betrieb des Vaters kann nur an eine wirtschaftsfähige Person und in diesem Fall an das älteste Kind – Corinna – vererbt werden.

Corinnas Schwester Cornelia ist alles andere als begeistert über den äußerst geringen Abfindungsanspruch, der ihr als jüngeres Geschwisterkind zusteht. Seit sie vor fünf Jahren diese Information bekam, hat sie jeglichen Kontakt zur Familie abgebrochen. Corinna hat es mehrmals versucht, einen Weg zu ihrer Schwester zu finden und ist jedes Mal gescheitert.

Corinna wird nun nach dem Tod des Vaters den Pferdebetrieb übernehmen und ausbauen. Ihre Planung sieht vor, in 15 Jahren einen Ausbildungsbetrieb für Reitlehrer aufzubauen und sie ist voller Eifer dabei. Wenn der Konflikt mit Cornelia nicht wäre….

Ein Familienkonflikt, der hätte vermieden werden können, wenn der Hofeigentümer sich rechtzeitig mit dem Höferecht beschäftigt hätte. Denn seit der Änderung zum 1.7.1976 ist in Schleswig-Holstein die Höfeordnung kein Zwangserbrecht mehr. Jeder Hofeigentümer kann durch eine Erklärung gegenüber dem Landwirtschaftsgericht erreichen, dass der Hofvermerk im Grundbuch gelöscht wird und damit die Höfeordnung nicht mehr für seinen Grundbesitz gilt, sondern allgemeines Erbrecht.

Informieren Sie sich – damit Ihre Familie keine bösen Überraschungen erlebt.

Mehr Infos unter: https://bundesrecht.juris.de/h_feo/https://bundesrecht.juris.de/h_feo/ https://bundesrecht.juris.de/h_fevfo/index.html

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