Nein, natürlich nicht. Und doch begegnen mir im Coaching mit Erbengemeinschaften ähnliche Dynamiken wie in Unternehmerfamilien.
In diesem Fall geht es um vier Geschwister, die nach dem Tod der Eltern eine Erbengemeinschaft bilden. Das Vermögen besteht aus mehreren Einzelhäusern – teils selbst bewohnt, teils vermietet. Der Vater hatte genaue Vorstellungen zur Verteilung: Ein Sohn erhielt bereits zu Lebzeiten ein Wohnrecht in seiner Lieblingsimmobilie und investierte über die Jahre erheblich in deren Wertsteigerung. Die übrigen drei Geschwister erbten jeweils einzelne Häuser, von denen einige einen erheblichen Investitionsstau aufweisen. Zudem gibt es ein gemeinsames Immobilienensemble in bester Wohnlage, das allen vier Erben gehört.
Die Geschwister suchen das Coaching auf, weil sie die Aufteilung als ungerecht empfinden. Besonders der „Lieblingssohn“ wird beneidet – sein Haus hat durch seine Investitionen stark an Wert gewonnen, während die anderen Immobilien in einem schlechteren Zustand sind. Hinzu kommen Konflikte um das gemeinschaftlich geerbte Ensemble: Uneinigkeit über die Bewirtschaftung, unfaire Kosten- und Ertragsverteilung und unterschiedliche finanzielle Bedürfnisse verschärfen die Spannungen. Zwei Geschwister mit geringem Einkommen möchten höhere Erträge daraus erzielen, während ihre eigenen Immobilien gleichzeitig den größten Sanierungsbedarf haben.
Auf den ersten Blick erscheint die Situation ungerecht – und der Groll auf den verstorbenen Vater ist spürbar.
Der Coaching-Prozess
Zunächst visualisieren wir die Immobiliensituation mit Bausteinen auf dem Tisch. Jeder Erbe ergänzt den geschätzten Wert in der Aufstellung. Es wird diskutiert, hin- und hergeschoben, bis ein für alle nachvollziehbares Bild der aktuellen Situation entsteht. Anschließend bekommt jeder Raum, seine Sichtweise und Bedürfnisse an die Erbauseinandersetzung darzulegen – ohne Unterbrechung, nur mit klärenden Nachfragen. Auch der Ärger auf den Vater wird ausgesprochen. Eine zusätzliche Figur symbolisiert ihn in der Aufstellung.
Was mich besonders berührt: Der „Lieblingssohn“ spricht im Anschluss bei der Betrachtung des Bildes als Erster aus, was alle denken. „Das ist ja wirklich ziemlich ungerecht, wie unser Vater das geregelt hat. Aber jetzt liegt es in unserer Hand, das zu ändern.“ In diesem Moment entsteht Entspannung im Raum.
Schließlich erarbeiten wir einen ersten Lösungsrahmen, um die Immobilien gerechter entsprechend der individuellen Bedürfnisse aufzuteilen. Die jüngste Schwester übernimmt die Aufgabe, aus diesen Punkten eine erste Vereinbarung zu formulieren, die sie miteinander abstimmen wollen und dann einem befreundeten Anwalt zur Prüfung geben wollen.
Danke, dass ich diese Geschwister auf ihrem Weg begleiten darf!
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Weiterführende Infos zum Thema Vorsorge, Testament und Nachlass gibt es bei Elke Fischer: hier.